Allgemeine AGB
2. Allgemeines / Vertragsabschluß
2.1. Für alle Lieferungen und Leistungen und auch ebenso für künftige
gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In
Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden
Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
2.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende
Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung.
2.3. Meine Angebote und Angaben hinsichtlich der von mir vertriebenen Geräte
und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich
eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische
Weiterentwicklung und Verbesserung meiner Produkte behalte ich mir Änderungen
in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in meinen verschiedenen
Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von
mir angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für
Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von mir angebotenen
Erzeugnisse dienen.
2.4. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande
2.5. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen
der schriftlichen Zustimmung von Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung
oder Auftragsbestätigung
3.2. Meine Preise verstehen sich zuzüglich Zustellkosten, ohne Software,
gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen,
soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde
3.3. Meine Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software
über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges bin
ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz
zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens
bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber
entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont-
und Einzugsspesen gehen zu lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige
Vorlage übernehme ich keine Haftung.
3.4. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so bin ich berechtigt,
wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten
Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Mir bleibt das Recht vorbehalten,
einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Für die Dauer des
Annahmeverzugs des Käufers ist Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software berechtigt,
die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition
oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs
hat der Käufer an Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software für die entstehenden
Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal DM 50,-- zu bezahlen.
Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software
den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Die pauschale
Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist,
daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
3.5. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung
des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des
Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von mir anerkannt.
4. Lieferfrist
4.1. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die
vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt
wird.
4.2. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller
mir die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen
übergeben hat.
4.3. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung.
4.4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen
von Arbeitsunfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von mir
nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen
Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen
von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände
sind auch dann von mir nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werde
ich in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
4.5. Gerate ich mit der Lieferung in Verzug, so ist meine Schadensersatzpflicht
im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren
Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
5.1. Ich bin zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen,
Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige
Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen
zurückzuweisen.
5.2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
kann ich nach meinem ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen
Weisungen gibt.
5.3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen bei diesem eintrifft.
6. Umtausch bzw. Rücknahme
6.1. Umtausch oder Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung.
Ein von mir schriftlich bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird
grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes
belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter
Originalverpackung ist ausgeschlossen. Aus lizenzrechtlichen Gründen ist
Umtausch oder Rücknahme jedweder Software grundsätzlich nicht möglich.
Eine Reklamationsbearbeitung kann ich nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern
bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive
der Plastikhülle, erkennt der Kunde meinen Urheberrechtsschutz und die
Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen
von Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software sowie seiner Zulieferanten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Ich behalte mir das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen
(z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Bestellers bin ich berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen.
In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt
kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat mich der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird
stets durch mich vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, mir nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung.
7.4. Wird die Kaufsache mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen
vermischt, so erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes zur Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung.
Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller
mir anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
7.5. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber
seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe
des Faktura-Endbetrages an mich ab.
8. Gewährleistung / Haftungsausschluß
8.1. Ich gewährleiste für eine Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum,
daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei
von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile
wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Gebrauchte
Ware wird unter Ausschluß jedweder Gewährleistung verkauft.
8.2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden,
die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung
von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände
mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluß an ungeeigneten
Stromquellen.
8.3. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder
Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung
durch Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software oder durch Personen vornehmen läßt,
die nicht von mir autorisiert wurden.
8.4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch
fünf Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls
sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen
Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
8.5. Soweit ein von mir zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, bin ich
nach meiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt.
Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur
oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
8.6. Bin ich zur Ersatzleistung nicht bereit oder in der Lage, oder schlägt
die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl, so ist der Käufer nach
seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
8.7. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche
des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Ich hafte deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand
unmittelbar entstanden sind; insbesondere hafte ich nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende
Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§
1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von
Daten hafte ich nicht, es sei denn, daß ich den Verlust vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht habe und der Käufer sichergestellt
hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem
Aufwand rekonstruiert werden können.
8.8. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei
fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen mich geltend
gemacht werden, wenn mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit meine Haftung ausgeschlossen
ist, gilt dies auch für meine Mitarbeiter.
9. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten
Bestellungen
9.1. Ich kann vom Vertrag zurücktreten, wenn mir eine Zahlungseinstellung,
die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die
Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere
konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Bestellers bekannt werden.
9.2. Wenn ich vom Vertrag zurücktrete oder wenn die Bestellung aus Gründen
nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde
mir für meine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung
von 10% des Kaufpreises zu zahle. Mir bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar
höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert
sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder
ein Schaden nicht entstanden sind.
10. Software, Literatur
10.1. Bei Lieferung von Software gelten über meine Bedingungen hinaus die
besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme
der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
11. Verwendung von Kundendaten
11.1. Ich bin berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den
Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutz zu verarbeiten.
12. Ausfuhrgenehmigung
12.1. Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen
des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus, sind vom
Kunden in eigenem Namen und auf eigenen Kosten einzuholen. Die Versagung einer
solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares
Recht
13.1. Als Erfüllungsort für alle beidseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten
Leistungen, einschließlich eventueller Rückfragen wird Limburg vereinbart.
13.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB
bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag
sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen
Limburg vereinbart; ich bin auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
13.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen
weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches
Recht.