Allgemeine AGB












1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Lorenz Hard- & Software


2. Allgemeines / Vertragsabschluß
2.1. Für alle Lieferungen und Leistungen und auch ebenso für künftige gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
2.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2.3. Meine Angebote und Angaben hinsichtlich der von mir vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung meiner Produkte behalte ich mir Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in meinen verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von mir angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von mir angebotenen Erzeugnisse dienen.
2.4. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande
2.5. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software


3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung
3.2. Meine Preise verstehen sich zuzüglich Zustellkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde
3.3. Meine Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehme ich keine Haftung.
3.4. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so bin ich berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Mir bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal DM 50,-- zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
3.5. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von mir anerkannt.


4. Lieferfrist
4.1. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
4.2. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller mir die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
4.3. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
4.4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsunfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von mir nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von mir nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werde ich in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
4.5. Gerate ich mit der Lieferung in Verzug, so ist meine Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
5.1. Ich bin zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
5.2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann ich nach meinem ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
5.3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen bei diesem eintrifft.


6. Umtausch bzw. Rücknahme
6.1. Umtausch oder Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von mir schriftlich bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen. Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software grundsätzlich nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung kann ich nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde meinen Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen von Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software sowie seiner Zulieferanten.


7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Ich behalte mir das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers bin ich berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat mich der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets durch mich vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.4. Wird die Kaufsache mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes zur Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller mir anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
7.5. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an mich ab.


8. Gewährleistung / Haftungsausschluß
8.1. Ich gewährleiste für eine Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jedweder Gewährleistung verkauft.
8.2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluß an ungeeigneten Stromquellen.
8.3. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch Constanze Lorenz-Hefner / Hard- & Software oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von mir autorisiert wurden.
8.4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
8.5. Soweit ein von mir zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, bin ich nach meiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
8.6. Bin ich zur Ersatzleistung nicht bereit oder in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
8.7. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Ich hafte deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere hafte ich nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten hafte ich nicht, es sei denn, daß ich den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht habe und der Käufer sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
8.8. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen mich geltend gemacht werden, wenn mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit meine Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für meine Mitarbeiter.


9. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
9.1. Ich kann vom Vertrag zurücktreten, wenn mir eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
9.2. Wenn ich vom Vertrag zurücktrete oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde mir für meine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahle. Mir bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.


10. Software, Literatur
10.1. Bei Lieferung von Software gelten über meine Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.


11. Verwendung von Kundendaten
11.1. Ich bin berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutz zu verarbeiten.


12. Ausfuhrgenehmigung
12.1. Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigenen Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.


13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
13.1. Als Erfüllungsort für alle beidseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückfragen wird Limburg vereinbart.
13.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Limburg vereinbart; ich bin auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
13.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.


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